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Ihr Update zu Corona: Aktuelles zu Urlaub und Zeitguthaben vor oder während Kurzarbei - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 19.03.2020 Ihr Update zu Corona: Aktuelles zu Urlaub und Zeitguthaben vor oder während Kurzarbeit - geplante Verlängerung bei nun auslaufenden Funktionsperioden bei Betriebsräten Soeben aus Kreisen der Arbeitnehmervertretung erfahren: Es soll eine deutlich abgeschwächte Formulierung in der Richtlinie geben, wonach es nicht mehr unbedingt Pflicht darstellen wird, Urlaube und ZA vor oder während der Kurzarbeit abzubauen. Diese Guthaben werden "tunlichst" abzubauen sein. Der Arbeitgeber wird "das Bemühen nachweisen müssen", Urlaubsvereinbarungen und ZA-Vereinbarungen herzustellen, aber es muss schlussendlich zu einer einvernehmlichen Konsumation kommen. Ein Schicken geht weder da noch dort (bei Zeitausgleich geht das ev., wenn der Kollektivvertrag so etwas vorsieht oder man im Voraus einseitige Konsumationsrechte und -pflichten vertraglich vereinbart hat. Das AMS muss bei den entsprechenden Schreiben an die Dienstgeber eindringlich darauf hinweisen, dass Urlaube und Zeitausgleich konsumiert werden müssen. Wird Urlaub konsumiert, dann gebührt dafür dem Arbeitnehmer volles Entgelt und dem Arbeitgeber kein Rückersatz dieser "Urlaubsstunden" vom AMS. Es soll angeblich noch eine Änderung dahingehend kommen, dass Zeitguthaben aus sogenannten "Langzeitkonten" nicht in die Abbauregelung fallen sollen. Weiters ist geplant, das Arbeitsverfassungsgesetz zu ändern, dass die Funktionsperioden von Betriebsräten, die nun auslaufen, automatisch verlängert werden. Eine Bitte an Sie: bitte warten Sie die endgültigen Versionen ab. Sie werden von mir darüber informiert werden. Nachfragen ist in der derzeitigen Situation keine gute Idee. Gucken Sie laufend auf die WKO-Seite sowie auf meine Seiten. Wir haben - das muss man so deutlich sagen - ALLE eine Notstandssituation. Da arbeiten jene am Limit, die alles ausarbeiten (die haben ganz wenig bis gar keinen Schlaf) und auch jene, die darunter sind und Auskünfte geben sollen, aber selber die Informationen noch gar nicht zur Gänze haben, sich aber dann auch beschimpfen lassen müssen (wofür eigentlich). Und da ist dann auch der HR-Bereich und Lohnverrechnung, über die dann alles laufen soll und um die kümmere ich mich und muss aber Kontakt zu jenen halten, die schon bald am Umfallen sind. Die Endzeit, die in der Bibel beschrieben war, begann für uns mit der mBGM, führte uns über das Kontrollsechstel hin zu den Corona-Maßnehmen. Aber nicht vergessen: danach kommt das "Goldene Zeitalter", das aber auch voraussetzt, dass sich das Bewusstsein der Menschen (bei uns allen) ändert, und genau das wird jetzt auch geschehen (müssen). Drum: wir schaffen das, aber alle dürfen ein wenig Gas rausnehmen. Und wenn jemand meint aufdrehen zu müssen, dann soll er oder sie halt. Ist auch nur ein Mensch (in Panik). Der Hinweis "ich gehe zur Konkurrenz" ist dann ev. eine Drohung für die Konkurrenz. Genau da geht es jetzt darum, zusammenzuhalten in jeglicher Hinsicht. Das darf nicht nur am Abend gelten, wenn wir uns Videos anschauen, sondern das muss gerade tagsüber gelten. Schönen Tag noch! RE: Ihr Update zu Corona: Aktuelles zu Urlaub und Zeitguthaben vor oder während Kurzarbei - Robert_1 - 19.03.2020 Danke für die Informationen und auch für Ihre sonstigen Hinweise. Sie haben absolut recht. lg Robert |