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Freier Dienstvertrag - Sternchen - 23.03.2020 Hallo, ich habe eine Frage bezüglich SVA. Wenn ein Kleinunternehmer zusätzlich einen freien Dienstvertrag abschließt, wie schaut das mit der Sozialversicherung aus? Die Einkünfkte sind über der Geringfügigkeitsgrenze. Kann der Kleinunternehmer sich aussuchen über welche Sozialversicherung er versichert ist? Oder ist er zwingend bei der gewerblichen? Und müssen dann vom "Dienstgeber" und Kleinunternehmer für den freien Dienstvertrag trotzdem SV Beiträge bezahlt werden, welche der Dienstgeber abzuführen hat? Danke für eure Hilfe RE: Freier Dienstvertrag - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 23.03.2020 Es kommt ganz darauf an, welche Tätigkeit er im Zuge dieses freien Dienstvertrages konkret verrichtet. Fällt die Dienstleistung zur Gänze unter sein angemeldetes Gewerbe und entrichtet er bereits dafür im Rahmen der Vollversicherung GSVG-Beiträge, dann muss der freie Dienstvertrag nicht der ASVG-Pflichtversicherung unterworfen werden. Wenn Sie den Begriff "Kleinunternehmer" dahingehend interpretieren, dass gegenwärtig GSVG-Beiträge nicht bezahlt werden, weil er sich unter den Versicherungsgrenzen des GSVG befindet und die Kleinbetriebsausnahme "gezogen" hat, dann unterliegt der freie Dienstvertrag dem ASVG. |