Ein Update zum eAMS-Konto - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Ein Update zum eAMS-Konto (/showthread.php?tid=1236) |
Ein Update zum eAMS-Konto - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 24.03.2020 In den letzten Tagen ist mehrfach die Frage aufgetaucht, ob für die Beantragung der Kurzarbeit ein „eAMS-Konto“ erforderlich ist. NEIN, die Beantragung der Kurzarbeit ist auch per Mail möglich – sämtliche Detailinformationen und die Mailadresse für die Einlaufstelle beim AMS OÖ findet man unter: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit#oberoesterreich [url=https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit#oberoesterreich][/url] Zu beachten ist jedoch, dass jeder Betrieb der eine Kurzarbeits-Beihilfe in Anspruch nimmt, früher oder später ein eAMS-Konto benötigt, da die monatliche Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe über das eAMS-Konto erfolgt. Firmen die noch kein eAMS-Konto haben, müssen folglich einen Zugang beantragen. Da die persönlichen Zugangsdaten per RSA-Brief übermittelt werden, sollte diesbezüglich eine gewisse Vorlaufzeit einkalkuliert werden! Aufgrund einiger Beschwerden ist die Wirtschaftskammer bereits mit dem AMS im Gespräch, um eine schnellere/einfachere Registrierungsmöglichkeit umzusetzen. Ziel ist es, eine eAMS-Registrierung ohne RSA-Brief zu ermöglichen, da damit auch die Problematik der Zustellung an geschlossene/unbesetzte Betriebe gelöst werden könnte. |