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Ein Update zum eAMS-Konto - Druckversion

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Ein Update zum eAMS-Konto - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 24.03.2020

In den letzten Tagen ist mehrfach die Frage aufgetaucht, ob für die Beantragung der Kurzarbeit ein „eAMS-Konto“ erforderlich ist.


NEIN, die Beantragung der Kurzarbeit ist auch per Mail möglich – sämtliche Detailinformationen und die Mailadresse für die Einlaufstelle beim AMS OÖ findet man unter: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit#oberoesterreich
[url=https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit#oberoesterreich][/url]
Zu beachten ist jedoch, dass jeder Betrieb der eine Kurzarbeits-Beihilfe in Anspruch nimmt, früher oder später ein eAMS-Konto benötigt, da die monatliche Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe über das eAMS-Konto erfolgt.

Firmen die noch kein eAMS-Konto haben, müssen folglich einen Zugang beantragen. Da die persönlichen Zugangsdaten per RSA-Brief übermittelt werden, sollte diesbezüglich eine gewisse Vorlaufzeit einkalkuliert werden!

Aufgrund einiger Beschwerden ist die Wirtschaftskammer bereits mit dem AMS im Gespräch, um eine schnellere/einfachere Registrierungsmöglichkeit umzusetzen.

Ziel ist es, eine eAMS-Registrierung ohne RSA-Brief zu ermöglichen, da damit auch die Problematik der Zustellung an geschlossene/unbesetzte Betriebe gelöst werden könnte.