Kurzarbeitsbeihilfe Berechnung - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Kurzarbeitsbeihilfe Berechnung (/showthread.php?tid=1259) |
Kurzarbeitsbeihilfe Berechnung - Andrea2001 - 25.03.2020 Lieber Herr Kurzböck, ich habe ihre Unterlagen studiert bin aber bei der Bruttoengeltdefinition für die Berechnung der KUA Beihilfe nicht sicher ob ich Sachbezug PKW jetzt miteinbeziehen muss oder nicht? Sie schreiben beim Thema Sachbezüge und KUA Beihilfe auf Seite 20 des neuen WIKU Akuell, dass Sachbezüge zu berücksichtigen sind,soweit SV pflichtig. Da kein E-Auto vorliegt wäre dieser SB miteinzubeziehen. Auf Seite 16 Wiku schreiben sie zum Thema KUA - Beihilfe beim Monatsentgelt - Sachbezüge nicht einzubeziehen, wenn diese während KUA weiter gewärt werden. Bitte um Aufklärung Vielen Dank RE: Kurzarbeitsbeihilfe Berechnung - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 26.03.2020 Sie müssen zwischen Beihilfe und Unterstützung unterscheiden. Die Beihilfe kommt vom AMS und wird dem Arbeitgeber auf Antrag überwiesen. Die Unterstützung müssen wir in der Lohnverrechnung abrechnen. Und jetzt kommt es: leider passen diese beiden Werte und Berechnungsgrundlagen nicht zusammen. RE: Kurzarbeitsbeihilfe Berechnung - Andrea2001 - 26.03.2020 Danke hab ich schon verstanden aber wie ist jetzt Entgelt KUA Beihilfe Entgelt zu definieren: mit Sachbezug mit Schnitten? danke RE: Kurzarbeitsbeihilfe Berechnung - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 26.03.2020 Die Basis für die Beihilfe ist das sv-pflichtige laufende Entgelt im Kalendermonat vor dem Beginn der Kurzarbeit. Überstundenentgelte (auch jene, die im Lohnausfallsprinzip enthalten sind) sind auszuklammern. Sachbezüge sind drinnen. |