Rückwirkendes Einbringen des Kurzarbeitsantrages nur noch bis 31. März 2020 - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Rückwirkendes Einbringen des Kurzarbeitsantrages nur noch bis 31. März 2020 (/showthread.php?tid=1269) |
Rückwirkendes Einbringen des Kurzarbeitsantrages nur noch bis 31. März 2020 - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 26.03.2020 Liebe Community! Der Antrag auf Kurzarbeitsunterstützung kann nach Angaben des AMS nur noch bis 31. März 2020 rückwirkend eingebracht werden. Ab 1. April 2020 können Anträge nur noch mit taggleichem Förderbeginn eingebracht werden. Ich habe mich bemüht, diesen Umstand aufzuzeigen und an berufene Stellen weiterzuleiten, da ich mitbekommen habe, dass viele Steuerberater/innen und Bilanzbuchhalter/innen diese Deadline nicht schaffen werden. RE: Rückwirkendes Einbringen des Kurzarbeitsantrages nur noch bis 31. März 2020 - MarkusArnold - 26.03.2020 Sehr geehrter Hr. Kurzböck, dh. auf Seite 12 letzter Satz der Bundesrichtlinie gilt nicht? Mit freundlichen Grüßen Markus Arnold RE: Rückwirkendes Einbringen des Kurzarbeitsantrages nur noch bis 31. März 2020 - Robert - 26.03.2020 WIKU1 - Wilhelm Kurzböck schrieb:Liebe Community! RE: Rückwirkendes Einbringen des Kurzarbeitsantrages nur noch bis 31. März 2020 - MarkusArnold - 26.03.2020 Hallo, die KUR Nummer bekommt man auch über das WEBEKU, dort ist diese beim Klienten hinterlegt. GLN bekommt man über WKO Firmen A-Z Sonst mit den persönlichen Daten in das Finanzonline einsteigen und dort die Unternehmensserviceportalanmeldung machen. Schönen Gruß Markus Arnold RE: Rückwirkendes Einbringen des Kurzarbeitsantrages nur noch bis 31. März 2020 - Robert - 26.03.2020 Hallo, danke schon gemacht, da wartet man aber (weil keine Handysignatur beim Klienten) mit der Verknüpfung von FinOnl und Handysignatur, ein paar Tage... und der Antrag wäre ab morgen 17:00 Uhr möglich. DANKE, LG Rober RE: Rückwirkendes Einbringen des Kurzarbeitsantrages nur noch bis 31. März 2020 - MarkusArnold - 26.03.2020 Hallo, die GLN Nummer kann auch über diesen Link abgefragt werden: http://www.gepir.at/de/home Schönen Gruß Markus Arnold RE: Rückwirkendes Einbringen des Kurzarbeitsantrages nur noch bis 31. März 2020 - Alma - 26.03.2020 Sehr geehrter Herr Kurzböck, steht diese Frist irgendwo auf der AMS-Homepage. Hab jetzt nichts gefunden. Möchte gerne einen Link an meine Klienten senden, von denen ich weiß, dass sie rückwirkend beantragen wollen. Danke. Mit freundlichen Grüßen Alma Hat sich erledigt! Dachte das ist die neueste Nachricht! Sorry. |