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Kurzarbeit und volle Stunden - Druckversion

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Kurzarbeit und volle Stunden - König - 27.03.2020

Guten Tag!

ich bin schon ziemlich verwirrt, deshalb möchte ich diese Frage stellen!

Es wurde KUA für alle Mitarbeiter beantragt.

Wenn jetzt jemand doch seine 40 stunden weiterarbeitet, beantrage ich einfach keine Unterstützung beim AMS.

Ich würde dem Dienstnehmer dann auch sein normales Gehalt abrechnen und nicht weniger Prozent vom Netto.
 Sieht das jemand anders?

Danke!

mit lieben Grüßen

Ich habe die Antwort auf meine Frage bereits in einem anderen Beitrag gefunden :-)
Entlohnung dann immer 100%

Danke!


RE: Kurzarbeit und volle Stunden - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 27.03.2020

Angenommen es arbeitet jemand während des Kalendermonats, für das aber Kurzarbeit vereinbart wurde, unverändert weiter, so bedeutet dies Folgendes:

1. Er erhält ganz normal sein Entgelt, so als ob er nicht auf Kurzarbeit wäre (die Lohnart "Kurzarbeitsunterstützung" brauchen Sie in diesem Monat definitiv nicht).

2. Sie werden dann im Zuge der Abrechnung, die Sie mit dem AMS machen, ebenfalls keine Ausfallsstunden melden können (es gibt dann keine Beihilfe in Bezug auf diesen Arbeitnehmer).

3. Das kann sich aber im Monat darauf schon ändern, da ja mit ihm Kurzarbeit vereinbart. Aus vertraglicher Sicht muss aber beachtet werden, dass derartige "Verschiebungen" der Normalarbeitszeit immer spätestens 14 Tage im Voraus bekannt gegeben werden müssen.