AMS Zuständigkeit für KUA Anträge? - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: AMS Zuständigkeit für KUA Anträge? (/showthread.php?tid=1283) |
AMS Zuständigkeit für KUA Anträge? - ERJ - 27.03.2020 GmbH mit Hauptsitz in NÖ (keine Mitarbeiter keine ÖGK Beitragskontonummer) hat eine eingetragene Zweigstelle in Wien. Sämtliche Mitarbeiter arbeiten in Wien und sind auch bei der WGKK angemeldet. WKNÖ gibt die Auskunft Wien ist zuständig. AMS in Wien meint AMS in NÖ ist zuständig. Weitere Nachfragen wer jetzt zuständig ist blieben unbeantwortet. Hat von euch wer Erfahrung wer in diesem Fall tatsächlich zuständig ist? Es macht ja auch einen Unterschied da in Wien der Antrag und die Sozialpartnervereinbarung an das AMS zu schicken sind und in NÖ der Antrag ans das AMS und die Sozialpartnervereinbarung an die WK zu übermitteln sind. RE: AMS Zuständigkeit für KUA Anträge? - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 27.03.2020 Gemäß der AMS-Bundesrichtlinie ist jene Geschäftsstelle des AMS zuständig, wo sich der Betriebsstandort befindet. Das dürfte dann NÖ sein. RE: AMS Zuständigkeit für KUA Anträge? - Silvia.Ha - 27.03.2020 Was ist genau mit Betriebsstandort gemeint? Unser Firmensitz ist in Oberösterreich Sowohl am Firmensitz in Oberösterreich mit eigener Beitragskontonummer und Mitarbeiter haben wir aber in den Bundesländern Standorte mit eigenen Beitragskontonummer und Mitarbeiter Wo stelle ich nun den Antrag? für alle Standorte beim AMS in OÖ? RE: AMS Zuständigkeit für KUA Anträge? - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 27.03.2020 Bei der jeweiligen Landesstelle des AMS. Da müssen dann pro Bundesland die Anträge separat gestellt werden. |