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untermonatige Kurzarbeit Beginn 16.03.2020 - Druckversion

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untermonatige Kurzarbeit Beginn 16.03.2020 - Gaum12 - 29.03.2020

Liebe Kollegen der Personalverrechnung,

beim Beginn der Kurzarbeit mit 16.3.2020 muss man das Monatsbrutto durch 30 dividieren und mit den Tagen der Kurzarbeitszeit multiplizieren.
Annahme: Monatsbrutto = 1.500,00 -> : 30 = 50,00 pro Tag.
Somit rechne ich als normales Brutto 15 Tg. x 50,00 = 750,00 und
                           als Kurzarbeitszeit   16 Tg. x 50,00 = 800,00  16. - 31. März 2020
nach der  Aliquotierung würde sich  ein neues Monatsbrutto von 1.550,00 ergeben. 

das kommt mir komisch vor.
Wer hat dazu eine Idee?
Danke !!


RE: untermonatige Kurzarbeit Beginn 16.03.2020 - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 31.03.2020

Genau über diese Fragen brüten wir derzeit (siehe meine Informationen dazu).

Ob eine Aliquotierung nach Tagen gut ist oder nicht mit einem Stundenteiler sinnvoller wäre, darüber muss man sich gewahr werden.

Das Brutto der Kurzarbeitsunterstützung wird ja auch dann geringer sein.  Aber genau das werden wir nun ausarbeiten.