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Finanzstrafverfahren - Robert - 30.11.2018 Hallo, hat jemand Erfahrung mit Selbstanzeige/FinStrG? Mein Klient hat demnächst eine Verhandlung wegen einigen Jahren nicht gemeldeten und bezahlten Lohnabgaben und UST. Außerdem eine Vorstrafe diesbezüglich. Er hat auch schon mit Ratenzahlung begonnen. Der Zeitraum: 2014 bis 06/2017. Es wurde damals auch Selbstanzeige erstattet. Nun fehlen noch die Lohnabgaben 7-12/2017 sowie 01/2018 bis lfd am FA-Konto. Ist es vorteilhaft diese jetzt (noch vor der Verhandlung) zu melden? Bzw. eine weitere Selbstanzeige kann ich ja nicht erstatten (gleiches Vergehen). Wie hoch kann die Strafe ausfallen (FinStrG §49/1a) - einmal steht 10% des nicht angeführten Betrages max. 20.000,-- - andererseits wieder 50% vom Betrag. Gründe hat er angegeben: Krankheit usw... - Habt ihr Vorschläge, DANKE + LG Robert |