Alleinerzieher - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Alleinerzieher (/showthread.php?tid=131) |
Alleinerzieher - cleo6562 - 12.01.2019 Hallo zusammen, noch eine Frage: 2014: 1. Kind FBH 3-7/14 2. Kind FBH 7-12/14 erhöht Somit wurde für kein Kind MEHR als 6 Monate die FBH bezogen, jedoch gesamt gesehen für 10 Monate. Wie würdet ihr vorgehen ? Danke, viele Grüße ! RE: Alleinerzieher - Wilhelm Kurzböck - 13.01.2019 Vorgehen? In welcher Hinsicht? Was genau wollen Sie denn wissen? RE: Alleinerzieher - cleo6562 - 14.01.2019 Sehr geehrter Herr Hendrich, Alleinerzieher und Kinderabsetzbeträge dürfen nur bei Bezug von MEHR als 6 Monaten FBH in Anspruch genommen werden. Für das erste Kind gab es die FBH von März bis Juli 2014. Für das zweite Kind von Juli bis Dezember 2014 - erhöht. Also für jedes einzelne Kind nicht mehr als 6 Monate, über das ganze Jahr gesehen jedoch 10 Monate. Kann ich den Alleinverdiener etc. in Anspruch nehmen ? Danke für Ihre Hilfe, schöne Grüße ! Andrea RE: Alleinerzieher - Wilhelm Kurzböck - 14.01.2019 Ich bin zwar nicht der Herr Mag. Hendrich, hoffe aber, dass ich Ihnen antworten darf: Im geschilderten Fall liegen die Voraussetzungen für AVAB/AEAB leider nicht vor, da in Bezug auf jedes einzelne Kind nämlich die Beurteilung vorzunehmen ist, ob für es an mehr als 6 Monaten im Kalenderjahr die Familienbeihilfe zusteht oder nicht. Hier ist der Gesetzestext leider zu eindeutig, um auf Interpretationsweg zu einem anderen Ergebnis zu kommen. |