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Alleinerzieher - cleo6562 - 12.01.2019

Hallo zusammen, noch eine Frage:

2014: 1. Kind FBH 3-7/14
         2. Kind FBH 7-12/14 erhöht

Somit wurde für kein Kind MEHR als 6 Monate die FBH bezogen, jedoch gesamt gesehen für 10 Monate.

Wie würdet ihr vorgehen ?

Danke, viele Grüße !


RE: Alleinerzieher - Wilhelm Kurzböck - 13.01.2019

Vorgehen? In welcher Hinsicht? Was genau wollen Sie denn wissen?


RE: Alleinerzieher - cleo6562 - 14.01.2019

Sehr geehrter Herr Hendrich, Alleinerzieher und Kinderabsetzbeträge dürfen nur bei Bezug von MEHR als 6 Monaten FBH in Anspruch genommen werden.

Für das erste Kind gab es die FBH von März bis Juli 2014.
Für das zweite Kind von Juli bis Dezember 2014 - erhöht.

Also für jedes einzelne Kind nicht mehr als 6 Monate, über das ganze Jahr gesehen jedoch 10 Monate.

Kann ich den Alleinverdiener etc. in Anspruch nehmen ?

Danke für Ihre Hilfe, schöne Grüße ! Andrea


RE: Alleinerzieher - Wilhelm Kurzböck - 14.01.2019

Ich bin zwar nicht der Herr Mag. Hendrich, hoffe aber, dass ich Ihnen antworten darf:

Im geschilderten Fall liegen die Voraussetzungen für AVAB/AEAB leider nicht vor, da in Bezug auf jedes einzelne Kind nämlich die Beurteilung vorzunehmen ist, ob für es an mehr als 6 Monaten im Kalenderjahr die Familienbeihilfe zusteht oder nicht. Hier ist der Gesetzestext leider zu eindeutig, um auf Interpretationsweg zu einem anderen Ergebnis zu kommen.