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KUA und Feiertage - Simone - 02.04.2020 Hallo Zusammen, hat sich schon mal jemand gefragt, wie die Corona KUA mit Feiertagen umgeht? z.B. wird die Arbeitszeit auf 10% gesenkt und vereinbart, dass die Stunden an einem Donnerstag erbracht werden. Jetzt haben wir z.B. am 21.5. (Donnerstag) einen Feiertag. Muss der DN in dieser Woche dann nichts arbeiten, bekommt für den Feiertag die Kurzarbeitsstunden von z.B. 4 Stunden aufgebucht und dafür die 10% Entlohnung so wie wenn er gearbeitet hätte? Oder zählt ein Feiertag in der KUA wie Krankenstand und Urlaub und muss zu 100% entlohnt werden oder muss/darf der DN in dieser Woche an einem anderen Tag seine Stunden erbringen.... ????? Für mich wäre es grundsätzlich am logischten, wenn der DN dann die 10% als Feiertag aufgebucht bekommt und er dafür auch nur 10% Entlohnung + KUA-Unterstützung bekommt. - aber was ist schon logisch Ich hoffe ich habe meine Frage so formuliert, dass man sich auskennt. Bin mittlerweile schon sehr verwirrt mit den ständigen Änderungen/Anpassungen.... Danke vorab. LG Simone RE: KUA und Feiertage - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 03.04.2020 1. Urlaube und ZA zählen zu 100 % und werden auf Basis der Arbeitszeit entlohnt, die vor der Kurzarbeit maßgeblich war. 2. Krankenstände werden nach dem aktuellen Lohnausfallsprinzip entlohnt (also keine 100 %). 3. Auch andere Freistellungen werden nach dem aktuellen Lohnausfallsprinzip entlohnt (zB auch Feiertage). |