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AMS-Kurzarbeitsbeihilfenrechner bei Lehrlingen - Druckversion

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AMS-Kurzarbeitsbeihilfenrechner bei Lehrlingen - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 06.04.2020

Betätigt man den AMS-Kurzarbeits-Beihilfenrechner, so erhält man dieselbe Höhe einer Beihilfe ausgeworfen, egal, ob man den Rechner auf "Lehrling" einstellt oder nicht.

Hier wurde mehrfach die Frage aufgeworfen, ob der Rechner falsch rechnet oder man selber einen anderen Bezug eingeben sollte (ev. einen eingekürzten).

Die Antwort der Bundesgeschäftsstelle des AMS heute dazu lautet:


Nein, es gibt keine falsche Berechnung. Der Betrieb bekommt den gleichen Pauschalsatz, egal ob Lehrling oder nicht, aber der Betrieb bekommt anteilig eine höhere Beihilfe von uns, weil der Betrieb bei einem Lehrling weniger SV zu zahlen hat. Außerdem erlauben wir bei Lehrlingen auch ein Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze.