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Home-office als Werbungskosten - eine kleine Anregung an die Finanzverwaltung - Druckversion

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Home-office als Werbungskosten - eine kleine Anregung an die Finanzverwaltung - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 17.04.2020

Nachdem ich erfahren habe, dass sich auch die Finanzverwaltung für die hier verfassten Artikel bzw. Fragen und Antworten interessiert, darf ich mir hier ein Posting erlauben, das direkt an sie gerichtet ist.

Betrifft Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer und die "Home office"-Situation.

Es werden vermutlich "nach der Krise" nicht wesentlich weniger Fragen und Probleme auftauchen als derzeit.

Eine dieser (neuen) Fragen könnte sich ev. damit befassen, dass man die quasi verpflichtende Zeit im "Home-office" unter dem Aspekt des "Arbeitszimmers im Wohnungsverband" steuerlich fördert und dabei das sonst typische Berufsbild, das schwerpunktmäßig seine Arbeiten außerhalb dieses "Zentrums" erbringt, ausblendet.

Mit ist schon bewusst, dass hier die typisierende Betrachtungsweise eine wesentliche Mitrolle spielt.

Aber in Anbetracht der Tatsache, dass ja vielen auch das Geld ausgeht und man seitens des BMF ja auch bei den Begünstigungen nach sachlichen Begründungen forscht, könnte man meinen Vorschlag auch als Zeichen des gleitenden Übergangs zur ab 2021 bestehenden Möglichkeit der pauschalen steuerlichen Absetzung derartiger Aufwendungen ansehen.


Und wenn mein Vorschlag in der "Tonne" landet, dann ist das halt so.