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Familienbonus plus - Druckversion

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Familienbonus plus - Berufsanwärterin1 - 17.04.2020

Hallo,

Meine Schwester und Ihr Freund haben zwei Kinder. Sie arbeitet Teilzeit, er arbeitet Vollzeit. Sie haben keinen gemeinsamen Wohnsitz, unter der Woche leben sie bei Ihr und am Wochenende bei ihm zu hause. Da ihr Einkommen geringer ist, haben sie beschlossen, dass er den vollen Familienbonus plus beantragt.

Bei seiner Arbeitnehmerveranlagung haben wir folgendes angegeben:

"Ich habe oder meine (Ehe-)Partnerin/mein (Ehe-)Partner hat für das Kind im Jahr 2019 keine Unterhaltszahlungen (Alimente) erhalten
Mein(e) (Ehe-)Partner(in) bezieht die Familienbeihilfe und ich beantrage den ganzen Familienbonus Plus"

Im Einkommensteuerbescheid 2019 wurde der Familienbonus plus unter folgender Begründung nicht berücksichtigt:
"Der Familienbonus plus konnte nicht berücksichtigt werden, da Sie weder mit der Bezieherin der Familienbeihilfe im gemeinsamen Haushalt leben, noch der gesetzliche Unterhalt geleistet wird."

Nachdem die beiden in einer Lebensgemeinschaft sind, haben sie sich geeinigt, dass er keinen gesetzlichen Unterhalt leisten muss.

Ich werde nun eine Bescheidbeschwerde für meinen Schwager einbringen:
Dass es sich hierbei um einen Naturalunterhalt handelt, da die Kinder zu 50% auch bei ihm leben. Durch den Naturalunterhalt wird die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung erfüllt und somit ist der Unterhaltsverpflichtete auch berechtigt, den Familienbonus Plus zu beantragen...

Oder gibt es noch andere Möglichkeiten, dass der volle Familienbonus plus bei meinem Schwager berücksichtigt werden kann?


Liebe Grüße
Daniela


RE: Familienbonus plus - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 17.04.2020

Nein. Die Rz 797 LStR 2002 bringt dazu ev. das Erhellende.