Fachforum für Rechnungswesen
Karenzrückkehrer/innen sind kurzarbeitstauglich - Druckversion

+- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum)
+-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2)
+--- Thema: Karenzrückkehrer/innen sind kurzarbeitstauglich (/showthread.php?tid=1420)



Karenzrückkehrer/innen sind kurzarbeitstauglich - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 25.04.2020

Für Zwecke der Kurzarbeitsbeihilfe gilt:

Für ArbeitnehmerInnen, die vor Beginn der Kurzarbeit keinen Entgeltanspruch (z.B. wegen Karenz) oder einen verringerten Entgeltanspruch (z.B. wegen halber Entgeltfortzahlung im Krankenstand) hatten, ist das zuvor maßgebliche Bruttoentgelt heranzuziehen. 

Es besteht in diesen Fällen jedoch auch während der Kurzarbeit nur dann ein Entgeltsanspruch, wenn ein solcher auch ohne Kurzarbeitsvereinbarung bestanden hätte (z.B. bei Wiedereinstieg nach Karenz/Krankenstand oder neuem Entgeltfortzahlungsanspruch).