Uralub und KUA Abschlag - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Uralub und KUA Abschlag (/showthread.php?tid=1454) |
Uralub und KUA Abschlag - Ulrike - 30.04.2020 Urlaubsverbrauch in KUA-Zeitraum: Urlaub wird vom 23.3. bis 31.3.2020 verbraucht, ist auch schon im KUA Zeitraum. Muss dann bei der Abrechnung März der Kurarbeitsabschlag 10-20 % abgezogen werden? Wenn der Urlaub nicht im KUA Zeitraum konsumiert worden wäre, hätte der DN ja 100 % Entgelt erhalten, oder? Vielen Dank im Voraus RE: Uralub und KUA Abschlag - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 30.04.2020 Für Urlaubs- und Zeitausgleichstage gebührt das volle Entgelt (also 100 %). Hier ist kein Abschlag für diese Entgelte vorzunehmen (und wird es dann auch später bei der endgültigen Version höchstwahrscheinlich nicht werden). |