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Uralub und KUA Abschlag - Druckversion

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Uralub und KUA Abschlag - Ulrike - 30.04.2020

Urlaubsverbrauch in KUA-Zeitraum: Urlaub wird vom 23.3. bis 31.3.2020 verbraucht, ist auch schon im KUA Zeitraum. Muss dann bei der Abrechnung März der Kurarbeitsabschlag 10-20 % abgezogen werden?
Wenn der Urlaub nicht im KUA Zeitraum konsumiert worden wäre, hätte der DN ja 100 % Entgelt erhalten, oder?
Vielen Dank im Voraus


RE: Uralub und KUA Abschlag - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 30.04.2020

Für Urlaubs- und Zeitausgleichstage gebührt das volle Entgelt (also 100 %).

Hier ist kein Abschlag für diese Entgelte vorzunehmen (und wird es dann auch später bei der endgültigen Version höchstwahrscheinlich nicht werden).