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Informationen aus der WKO zu Härtefällefonds und Kurzarbeit - Druckversion

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Informationen aus der WKO zu Härtefällefonds und Kurzarbeit - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 12.05.2020

Bei der Beantragung eines Zuschuss aus dem Härtefall-Fonds ist eine Bestätigung über die Kurzarbeit nicht erforderlich.

Notwendig sind lediglich:

persönliche Steuernummer
Sozialversicherungsnummer
gültiger Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zur Identifikation

Die Bestätigung der Kurzarbeit (bewilligter Antrag oder solange dieser nicht vorliegt die vom AMS bestätigten Einreichunterlagen) wird bei der Beantragung eines Kredites zur Zwischenfinanzierung der Kurzarbeit durch die Bank benötigt. Das hat aber mit dem Härtefall-Fonds nichts zu tun.

In OÖ liegt die Bewilligungsquote betreffend Kurzarbeit bei ca. 95 – 97 % aller KuA-Anträge bzw. haben laut AMS nahezu alle Firmen eine Bestätigung über die KuA-Einreichung erhalten.