Kollektivvertragsaktualisierungen KW 20/2020 - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Kollektivvertragsaktualisierungen KW 20/2020 (/showthread.php?tid=1529) |
Kollektivvertragsaktualisierungen KW 20/2020 - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 15.05.2020 Diözese Linz - KV-Abschluss per 1.1.2020 Erhöhung der KV-Gehälter um 1,90 % plus € 10 und auf den nächsten vollen Euro aufgerundet Erhöhung der Zulagen/Zuschüsse/Aufwandsersätze Erhöhung des Mittagessenzuschusses um € 5 auf € 60 Krankenstand unterbricht ZA ab dem 1. Tag Zusatzurlaub für begünstigte behinderte AN Kündigungsschutz bei Bildungskarenz/-teilzeit Anspruch auf „Papamonat“ mit Kündigungs-/Entlassungsschutz und volle Anrechnung auf dienstzeitabhängige Ansprüche Erhöhung des Urlaubsanspruchs nach 3 Dienstjahren mit 45 Jahren (+2 Tage) und 50 Jahren (6 Wochen) als Vorgriff auf den gesetzlichen Anspruch Gutsangestellte OÖ - KV-Abschluss per 1.5.2020 Die Gehälter und Praktikant*innen-Entschädigungen werden ab 1. Juni 2020 um 1,80 % erhöht. Wohnungsentgelt, Beleuchtungsgeld, Tages-/Nächtigungsgeld, Fahrradgeld und Hundegeld werden ab 1. Juni 2020 um 1,60 % angehoben. SOS-Kinderdörfer - KV-Abschluss per 1.2.2020 Mit 1. Februar 2020: + 2,7 % Erhöhung der Gehälter, Lehrlingsentschädigung, sowie Zulagen und Zuschläge Corona-Zulage: Alle MitarbeiterInnen erhalten eine Gefahrenzulage, die im Zeitraum von 16.3.2020 bis 30.6.2020 in unmittelbaren persönlichen Kundenkontakt gestanden sind. Die Höhe der Zulage beträgt für diesen Zeitraum pauschal 500 Euro unabhängig der Häufigkeit der Kontakte. Die Zulage wird mit dem Juligehalt ausbezahlt. Mit 1. Jänner 2021: plus durchschnittliche Inflationsrate von November 2019 bis Oktober 2020 (VPI) plus 0,6 %. Erhöhung der Gehälter, Lehrlingsentschädigung, sowie Zulagen und Zuschläge Mit 1. Jänner 2022: Arbeitszeitverkürzung und Erhöhung der anderen Entgeltbestandteile im Jahr 2022: Reduktion der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit von 40 auf 39 Wochenstunden mit 1.1.2022. Für MitarbeiterInnen, die bereits jetzt nicht mehr als 39 Wochenstunden arbeiten (TeilzeitmitarbeiterInnen), und für alle Kinderdorfmütter,-väter ändert sich an der vertraglichen Wochenarbeitszeit nichts, die Arbeitszeitverkürzung wirkt sich für sie in einer Entgelterhöhung von 2,7 % aus. Zulagen und Zuschläge, auch Pauschale für freizeitpädagogische Maßnahmen: + 2,7 %. Karenzanrechnung: Karenzurlaube nach Mutterschutzgesetz/Väterkarenzgesetz, werden zur Gänze auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche angerechnet. Vordienstzeiten: Dienstzeiten, die beim SOS-Kinderdorf erworben wurden, werden in vollem Umfang angerechnet. |