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Abrechnung Kurzarbeitsbeihilfe und Mindestbruttoentgelt - Druckversion

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Abrechnung Kurzarbeitsbeihilfe und Mindestbruttoentgelt - R.Otti - 20.05.2020

Nach Erfassung der Daten für die Abrechnung der Beihilfe mittels Excel-Projektdatei, erhalte ich bei einem Dienstnehmer, der vor Kurzarbeit brutto 2.691,37 erhalten hat und in Kurzarbeit brutto 2.004,38 erhalten sollte, eine Warnmeldung, dass das Mindestentgelt unterschritten wird. Dieses sollte wie in der (ausgeblendeten) Spalte I der Projektdatei angeführt ist, 2.135,53 brutto betragen.
Ich habe das nochmals nachgerechnet und festgestellt, dass mit den 2.004,38 brutto in KuA die Nettoersatzrate von 80%, die ja bei einem Bruttoentgelt vor KuA über 2.685 gilt, eingehalten wurde.
Weiß da jemand einen Rat?


RE: Abrechnung Kurzarbeitsbeihilfe und Mindestbruttoentgelt - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 20.05.2020

Das ist von außen leider schwer beurteilbar.

Wenn Sie die von uns ausgearbeitete Handlungsanleitung anwenden, sollte es eigentlich passen.