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Aktuelle Klarstellung zu den AMS-Durchführungsberichten - Druckversion

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Aktuelle Klarstellung zu den AMS-Durchführungsberichten - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 25.05.2020

Aktuelle Klarstellung zu den AMS-Durchführungsberichten

Über nachstehende Änderung wurde ich soeben informiert:

Der Durchführungsbericht muss vom Betriebsrat mitunterfertigt werden.

Ist kein Betriebsrat vorhanden, so ist der Durchführungsbericht von der zuständigen Fachgewerkschaft zu unterfertigen.

Die Alternative, dass im Falle des Nichtvorhandensein eines Betriebsrates die von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer den Durchführungsbericht zu unterfertigen hätten (anstelle der zuständigen Fachgewerkschaft), wurde kurzfristig entfernt.