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Aktuelle Infos zur neuen SPV und zur Verlängerung der Kurzarbeit - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 02.06.2020

Aktuelle Infos zur neuen SPV und zur Verlängerung der Kurzarbeit

1. Betreffend das "Einreich-Prozedere" für die Phase 2:
[/url]
[url=https://www.wko.at/service/aenderungen-corona-kurzarbeit-ab-1-6-2020.html]https://www.wko.at/service/aenderungen-corona-kurzarbeit-ab-1-6-2020.html

 
Auszug daraus:

Zum Verfahren

Unternehmen schließen die neue Kurzarbeitsvereinbarung mit Betriebsrat/Mitarbeitern ab. Sie müssen sie NICHT den Sozialpartnern übermitteln oder deren Zustimmung einholen.

Unternehmen übermitteln die abgeschlossene Vereinbarung DIREKT DEM AMS, indem sie im Zuge der Begehrensstellung über das eAMS-Konto diese hochladen und gleichzeitig den Erst- oder Verlängerungsantrag stellen.

Die Wirtschaftskammer stimmt den Vereinbarungen pauschal zu. Das AMS informiert den ÖGB, der sich die Prüfung der Vereinbarungen binnen 48 Stunden vorbehält.

Bestehen kein Einwand des ÖGB und keine Mängel, bewilligt das AMS den Antrag. Ansonsten ergeht ein Verbesserungsauftrag an das Unternehmen.


2. Betreffend rückwirkende Verlängerungsanträge:
Erstbegehren können ja seit gestern nicht mehr rückwirkend eingebracht werden, Verlängerungsbegehren hingegen schon.
Ab dem 1. Juli 2020 soll es betreffend die rückwirkende Einbringung eines Verlängerungsbegehrens eine dreiwöchige Rückwirkungsfrist geben.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200602_OTS0085/wkoe-kopf-situation-am-arbeitsmarkt-bleibt-herausfordernd