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GPLA NEU vom Nationalrat beschlossen - Essensbonsfreibeträge auch im ASVG angehoben - Druckversion

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GPLA NEU vom Nationalrat beschlossen - Essensbonsfreibeträge auch im ASVG angehoben - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 02.06.2020

GPLA NEU vom Nationalrat beschlossen - Essensbonsfreibeträge auch im ASVG angehoben

Am 29. Mai 2020 wurde vom Nationalrat die GPLA NEU beschlossen.

Sie heißt ab 1. Juli 2020 PLB (Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge) und wird vom Finanzamt der Betriebsstätte und der ÖGK gemeinsam durchgeführt.

Eine genaue Analyse der Änderungen dazu gibt es in der WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 10/2020, jener Ausgabe, in welcher Sie auch die Details zur Lohnverrechnung in der Kurzarbeit erfahren (geplanter Versand: 15.06.2020).

Im Übrigen wurden auch die Änderungen bei den Essensmarkenfreibeträge im ASVG jenen des EStG 1988 nachvollzogen (mit Wirkung ab 1.7.2020):

der kleine Freibetrag steigt dabei von € 1,10 auf € 2,00
der große Freibetrag steigt dabei von € 4,40 auf € 8,00.

Zum Beschluss des Nationalrates geht es hier:


https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BNR/BNR_00065/fname_800654.pdf