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Durchrechnung Arbeitszeitausfall - Ulrike - 03.06.2020 Sehr geehrtes Forum! Arbeitszeitausfall muss mind. 10 % im Kurzarbeitszeitraum je Dienstnehmer sein, sonst verfällt die KUA Beihilfe für den jeweiligen DN oder für den ganzen Betrieb? Habe jedoch einen DN der in KUA-Zeitraum 1 Woche krank (kein Entgelt wegen langen Krankenstand) und 7 Wochen Urlaub war. Von welcher Stundenanzahl müssen 10 % mind. erreicht werden. NAZ ohne Feiertage in den 13 Wochen 470,5 Stunden abzüglich Urlaub 179,5 Stunden d.s, 291 STunden abzüglich Krank 38,5 STunden d.s. 252,5 Stunden Wieviele Ausfallstunden müssen mind. erreicht werden? 47,05 oder 29,1 oder 25,25 STunden im 13 Wo Durchrechnungszeitraum? Vielen Dank im Voraus RE: Durchrechnung Arbeitszeitausfall - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 03.06.2020 Zu wenig Ausfallstunden sind nicht das Problem. Zu viele Ausfallstunden wären problematisch. Wenn Sie also nicht auf die 10 % Ausfallstunden kommen, dann spielt das für die Beihilfe überhaupt keine Rolle. Sie bekommen dennoch die Beihilfe in Bezug auf jene Ausfallstunden, die Sie gemeldet haben. |