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Papamonat in der Kurzarbeitsbeihilfeabrechnung - Druckversion

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Papamonat in der Kurzarbeitsbeihilfeabrechnung - V Kiraly - 03.06.2020

Liebe Kollegen,

ich brauche bitte eure Hilfe:

Mitarbeiter seit 13.04. in Kurzarbeit und zw. 01.-31.05.2020 im Papamonat.

Wie trage ich es in die Abrechnung ein? [Bild: huh.png]
Bruttoentgelt für den ganzen Monat kann ich nicht auf 0,00 lassen, weil es eine Fehlermeldung auslöst.
"Normalarbeitszeitstunden laut Kollektivvertrag/Arbeitsvertrag Stunden im Abrechnungszeitraum:" ? Ich hätte mal gesagt, dass das 0,00 ist, da keine Arbeitsverpflichtung. Und alle andere Felder auch 0,00? Ab Juni ist er dann wieder in Kurzarbeit.

Vielen Dank für Eure Hilfe!


RE: Papamonat in der Kurzarbeitsbeihilfeabrechnung - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 04.06.2020

Bei Personen in Elternkarenz, Bildungskarenz, Präsenz- oder Zivildienst, die im Abrechnungszeitraum kein Bruttoentgelt aufweisen, ist aus technischen Gründen € 0,01 einzutragen.


RE: Papamonat in der Kurzarbeitsbeihilfeabrechnung - V Kiraly - 05.06.2020

Vielen Dank Herr Kurzböck!