Kollektivvertragsaktualisierungen KW 23/2020 - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Kollektivvertragsaktualisierungen KW 23/2020 (/showthread.php?tid=1646) |
Kollektivvertragsaktualisierungen KW 23/2020 - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 05.06.2020 A) Kunststoff verarbeitendes Gewerbe - Arbeiter/innen - KV-Abschluss per 1.5.2020 Erhöhung der KV-Gehälter um 2,00 % Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,00 % Eine Empfehlung für eine sogenannte innerbetriebliche "Corona-Prämie wurde ausgesprochen. Die Sozialpartner werden im Herbst 2020 Gespräche über die wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen der Branche (Rahmenbestimmungen) führen. B) Papier- und Pappenindustrie - KV-Abschluss per 1.5.2020 Erhöhung der KV-Löhne und Mindestgehälter um 1,60 % ab 1. September 2020 Erhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter um 1,60 % ab 1. September 2020 460 € einmalige „Corona-Zulage“ (Pappenindustrie: 200,- Euro) für den besonderen Einsatz und die Belastung während der Covid-19-Pandemie. Auszahlung jeweils zur Hälfte mit dem Monatslohn/-gehalt für Juni und für August 2020. Lehrlinge erhalten eine Zulage von 340 € (Pappenindustrie: 200 €). Empfehlung der KV-Partner an jene Betrieben mit besonders hoher Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zusätzlich hoher Auslastung, die Corona-Zulage bis auf € 760,- zu erhöhen Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um 1,60 % ab 1.September 2020 Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigung um 1,60 % ab 1.September 2020 Erhöhung der Nachmittagszulage um 1,60 % ab 1.September 2020 Erhöhung der Nachtarbeitszulage um 4,95 %: Wie bereits 2019 vereinbart, wird diese ab 1.5.2020 auf € 23,30 pro Schicht erhöht. C) Textilindustrie - KV-Abschluss per 1.4.2020 Die IST-Gehälter/-Löhne und kollektivvertraglichen Mindestgehälter/-löhne steigen ab 1.Juni 2020 um 1,60 %. Die Lehrlingsentschädigungen (Tabelle I und II) steigen per 1.Juni 2020 um 1,60 % Einmalige Corona-Zulage von 150 Euro Die kollektivvertragliche Reisekosten- und Trennungsentschädigung sowie die Messegelder steigen um 1,60 %. |