Dringende Nachricht an alle Softwarehersteller betreffend das Infopackage Lohnverrech - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Dringende Nachricht an alle Softwarehersteller betreffend das Infopackage Lohnverrech (/showthread.php?tid=1650) |
Dringende Nachricht an alle Softwarehersteller betreffend das Infopackage Lohnverrech - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 09.06.2020 Dringende Nachricht an alle Softwarehersteller betreffend das Infopackage Lohnverrechnung Kurzarbeit als Basis für die Programmierarbeiten Liebe Softwarehersteller! Für den Fall, dass Sie bis dato noch keine Zusendung des Lohnverrechnungs-Infopackages per email erhalten haben (= LV-Leitfaden-Entwurf plus die Mindestbruttoentgeltstabellen als pdf und als Excel-Datei), kann es möglicherweise daran liegen, dass Sie noch nicht im dafür vorgesehenen Verteiler registriert sind (die Krux mit der Datenschutz-Grundverordnung). In diesem Fall empfehle ich Ihnen, sich im dafür vorgesehenen Verteiler unter Claudius.Determann@wko.at (Mag. Claudius DETERMANN) registrieren zu lassen und um die Zusendung des Lohnverrechnungs-Infopackages zu ersuchen. Ich habe auch soeben angeregt, dass man die Übermittlung über die ELDA-Schiene vornimmt, jene Schiene, über die Sie auch betreffend der ELDA-Softwareherstellertreffen informiert werden. Info an die Lohnverrechnungs-Community! Der Leitfaden sowie die Tabellen werden im Laufe der nächsten Woche (also zwischen 15. und 19. Juni 2020) auf der Homepage des BMAFJ hochgeladen und zum Download bereit sein. Sobald dort die Freigabe erfolgt ist, werde ich dies in meinen Social-Media-Kanälen bekanntgeben. Nach der Freigabe auf der Homepage des BMAFJ kann ich auch die nächste Ausgabe der WIKU-Personal aktuell (die Ausgabe Nr. 10/2020) versenden und auch das Digitalpaket "Kurzarbeit" endgültig fertigstellen. Der Versand des Digitalpakets wird somit vermutlich entweder noch vor dem 22. Juni 2020 erfolgen oder dann ab dem 23. Juni 2020, je nachdem, wie schnell die Freischaltung beim BMAFJ erfolgt. Das, was die Softwarehersteller zwischen gestern und heute (bzw. ab Registrierung, wie oben empfohlen) zugesandt bekommen, ist der Entwurf, der aktuell begutachtet wird. Die Softwarehersteller bekommen den Entwurf um einen Tick früher, um keine Zeit zu verlieren. |