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ImmoEst Herstellerbefreiung GrundanteilV2016 - Druckversion

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ImmoEst Herstellerbefreiung GrundanteilV2016 - erich - 15.06.2020

Guten Tag, ich habe folgenden Sachverhalt:
Kunde kauft im Jahr 2006 ein Grundstück um 150000 (somit Altvermögen). Er errichtet darauf im Jahr 2019 eine Kleinwohnanlage mit 4 Wohnungen. 3 Wohnungen mit Vermietungsabsicht und 1 Wohnung geht in den Verkauf. 2020 stellt er die Wohnungen fertig und verkauft eine Wohnung um 500.000. Die Grundbuchsanteile der verkauften Wohnung machen 15% aus (15/100). Daher berechne ich die ImmoEst wie folgt Veräusserungserlös des Grundanteils unter Anwendung der GrundanteilsV sind 40% von 500.000,- ds. 200.000,- und Anschaffungskosten sind (15% von 150.000) 22.500,- dh. ImmoEST Basis wären demnach 177.500,- davon 30% sind 53.250,- an ImmoEst. Für das errichtete Gebäude (hier die Wohnung) wir die Herstellerbefreiung in Anspruch genommen. Was meint ihr dazu? 
Anmerkung - die Errichtungskosten der gesamten Wohnanlage belaufen sich auf 2.500.000,-. Lt. Parifizierungsgutachten beläuft sich der Nutzwert der verkauften Wohnung auf 30/100.
Vielen Dank.


RE: ImmoEst Herstellerbefreiung GrundanteilV2016 - Steuerexperte - 15.06.2020

Guten Tag,

wenn 2006 angeschafft wurde, müsste ein Neugrundstück vorliegen. Bei der Berechnung auf Basis der GrundanteilV sind keine weiteren Ako des GuB anzusetzen. Detailfragen müsste man auf Basis des genauen Sachverhalts beurteilen.

Viele Grüße


RE: ImmoEst Herstellerbefreiung GrundanteilV2016 - erich - 16.06.2020

Guten Morgen und danke für die erste Meinung - wie meinen sie das, dass keine weiterenen AK's zu berücksichtigen wären? Die tatsächlichen AK's lt. Grundbuchsanteilen wie beschrieben können schon in Ansatz gebracht werden oder? Die GrundanteilsV bezieht sich auf den Veräußerungserlös zur Trennung zwischen Gebäude und Grundstück (hier 20%). Danke für ihre Meinung.


RE: ImmoEst Herstellerbefreiung GrundanteilV2016 - Steuerexperte - 16.06.2020

Ihr irrtümlicher Hinweis auf das Vorliegen eines Altgrundstückes hat mich irritiert. Wenn es ein Neugrundstück ist, sind die AK zu berücksichtigen. Ich würde allerdings versuchen, nicht auf die GrundanteilV abzustellen. Wir können das gern bilateral besprechen.


RE: ImmoEst Herstellerbefreiung GrundanteilV2016 - erich - 17.06.2020

Guten Tag, ich habe ihnen eine PN geschickt...