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Lohnverrechnung Kurzarbeit - zusätzlich Feiertagsarbeitsentgelt ausbezahlen - Druckversion

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Lohnverrechnung Kurzarbeit - zusätzlich Feiertagsarbeitsentgelt ausbezahlen - sattler susanne - 23.06.2020

Hallo

ich habe folgende Frage, Denkfehler:
Bei einem Unternehmen (KV Tankstelle) soll während der Kurzarbeit das Feiertagsarbeitsentgelt zusätzlich ausbezahlt werden.

Somit würde sich in der Lohnverrechnung die SV Bemessungsgrundlage VOR Kurzarbeit um das Feiertagsarbeitsentgelt erhöhen?
Bzw. ist es ein Problem, wenn während der Kurzarbeit in den einzlelnen Monaten (z.b. April, Mai und Juni) die laufende SV Bmgl. höher ist als die SV Bmgl. vor Kurzarbeit (die ist ja eingefrohren)?
(Grundsätzlich wäre das das Feiertagsarbeitsentgelt in der Nettolohngarantie abgegolten - für die LV herausschälen wegen Steuerfreiheit LST)

Oder denke ich hier komplett falsch?

Wenn ich die Kurzarbeit ausblende, dann hätten die betroffenen Damen das Feiertagsentgelt zusätzlich zum laufenden Bruttoentgelt erhalten und die SV Bmgl. wäre somit auch höher gewesen?


RE: Lohnverrechnung Kurzarbeit - zusätzlich Feiertagsarbeitsentgelt ausbezahlen - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 23.06.2020

Die SV-Beitragsgrundlage während der Kurzarbeit bleibt im Normalfall stabil und ändert sich nur in wenigen Fällen, nicht jedoch im hier angefragten Fall.

Zur Frage, ob in Ihrem Fall ein Ausnahmefall vorliegt, kann ich mich leider nicht abschließend äußern, dazu müsste man die Details klären. Dass während der Kurzarbeit durch ein Feiertagsarbeitsentgelt die tatsächliche SV-Beitragsgrundlage höher wird als die fiktive muss ja zugleich auch bedeuten, dass man ansonsten bei 100 % der Auslastung liegt, sonst kann ich mir das Szenario nicht wirklich gut vorstellen. Ich werde aber dazu in den News heute noch etwas posten, da ich hier etwas Aktuelles berichten kann.

Sie rechnen das Feiertagsarbeitsentgelt als geleistetes Entgelt steuerfrei nach § 68 Abs. 1 EStG 1988 und sv-pflichtig ab. Dies vermindert in weiterer Folge dann die Kurzarbeitsunterstützung, da ja zwischen gesichertem Mindestbruttoentgelt und Entgelt nach Arbeitsleistung die Differenz zu ziehen ist und so die kommunalsteuerfreie Kurzarbeitsunterstützung ermittelt wird.

Das nähere Handling dazu finden Sie im Leitfaden "Personalverrechnung Kurzarbeit" im Detail beschrieben:

https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ--Kurzarbeit.html


RE: Lohnverrechnung Kurzarbeit - zusätzlich Feiertagsarbeitsentgelt ausbezahlen - sattler susanne - 23.06.2020

Lieber Herr Kurzböck,

danke für rasche Antwort.