Neustartbonus - ergänzende Informationen vom AMS - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Neustartbonus - ergänzende Informationen vom AMS (/showthread.php?tid=1739) |
Neustartbonus - ergänzende Informationen vom AMS - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 28.06.2020 Mittlerweile findet man auch auf der Internetseite des AMS wichtige Informationen betreffend den "Neustartbonus". Zu diesen Informationen gelangt man hier: https://www.ams.at/arbeitsuchende/karenz-und-wiedereinstieg/so-unterstuetzen-wir-ihren-wiedereinstieg/kombilohn-beihilfe#wien [url=https://www.ams.at/arbeitsuchende/karenz-und-wiedereinstieg/so-unterstuetzen-wir-ihren-wiedereinstieg/kombilohn-beihilfe#wien][/url] Dort finden Sie zusätzlich folgende Informationen: Wichtig ist, dass die Kontaktaufnahme seitens der arbeitslosen Person mit dem AMS zwecks Gewährung des Neustartbonus VOR der Aufnahme der Beschäftigung beim Dienstgeber bzw. bei der Dienstgeberin erfolgt Beihilfen in Höhe von unter € 10,00 gelangen nicht zur Auszahlung. Die Dauer der Förderung beträgt: Solange das Arbeitsverhältnis dauert, höchstens aber 28 Wochen. Ausnahme # 1: Das Arbeitsverhältnis wird bis zu 1 Jahr gefördert, wenn man länger als 6 Monate arbeitslos ist bzw. war und eine gesundheitliche Einschränkung vorliegt oder man länger als 3 Monate arbeitslos und älter als 50 Jahre ist oder man wieder in den Beruf einsteigt oder man eine entfernte Arbeitsstelle aufnimmt. Ausnahme # 2: Das Arbeitsverhältnis wird bis zu 3 Jahren gefördert, wenn man älter als 59 Jahre und länger als 182 Tage arbeitslos ist oder man eine berufliche Rehabilitation absolviert hat oder man REHAB-Geld erhalten hat. |