atypische stille Gesellschaft - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Steuern (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: atypische stille Gesellschaft (/showthread.php?tid=1742) |
atypische stille Gesellschaft - Daniel - 29.06.2020 Guten Morgen Situation kann ein stiller Teilhaber auch in ein ASVG Dienstverhältnis gebracht werden? (selbe Gesellschaft) ich meinte mich erinnern zu können, sofern keine maßgebender Einfluss besteht ja aber wer definiert maßgebender Einfluss? reicht es, wenn der Teilhaber nicht sv pflichtig ist, da er nur Geld beigesteuert hat und geringe Mitspracherechte besitzt und keine Leistung erbringt? aber nachher würde er ja Leistung erbringen als Dienstnehmer, ist dies wiederum schädlich für die SVS Freistellung? irgendwo las ich noch, dass getätigte Gewinnausschüttungen in so einem Fall als Sonderzahlung zu behandeln sein vlt kann jemand Licht ins dunkel bringen danke schönen Tag daniel |