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UNO-Angestellter vermietet eine Wohnung - Druckversion

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UNO-Angestellter vermietet eine Wohnung - Tatiana Livingstone - 13.07.2020

Hallo!
UNO-Angestellter (befreit von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen) mit dem Wohnsitz in Wien vermietet eine Privatwohnung, auch in Wien.
Muss er Einkommensteuer aus Vermietung und Verpachtung zahlen?
Ich habe eigene Meinung, wollte aber Ihre dazu holen Smile
Danke allen im Voraus!
Tatiana


RE: UNO-Angestellter vermietet eine Wohnung - Steuerexperte - 13.07.2020

Guten Tag,

eine Rechtsnorm ist noch besser als eine Meinung: Nach § 34 lit. d des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen sind diese Einkünfte grundsätzlich in Österreich steuerpflichtig.

Ich sehe in bestimmten Konstellationen allerdings Interpretationsspielraum.

Viele Grüße


RE: UNO-Angestellter vermietet eine Wohnung - Tatiana Livingstone - 13.07.2020

Danke vielmals! Sehr schnell und hilfreich! Habe es auch so geschätzt, aber bin vom Abkommen ausgegangen:
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEN VEREINTEN
NATIONEN ÜBER DEN AMTSSITZ DER VEREINTEN NATIONEN IN WIEN.

Darf ich fragen, welche Konstellationen Sie meinen? Was muss ich noch in Betracht nehmen? Oder liegt es ausserhalb der Forumantowrts? Ich bin ganz neu hier, kenne mich noch nicht gut aus, wie es hier alles tickt Smile
Danke nochmals!


RE: UNO-Angestellter vermietet eine Wohnung - Steuerexperte - 13.07.2020

Das von Ihnen zitierte Abkommen betrifft die UN selbst, nicht deren Diplomaten.

Detaillierte Sachverhalte (in Ihrem Fall die Details der vermieteten Wohnung) werden üblicherweise nicht im Forum, sondern außerhalb besprochen.

Viele Grüße


RE: UNO-Angestellter vermietet eine Wohnung - Tatiana Livingstone - 13.07.2020

Danke nochmals!

Ich habe mich auf Artikel XII bezogen - es geht um Angestellten von UNO dort, aber egal, Sie haben recht.
Ok, habe über die Sachverhalte mitbekommen. Weitere Details habe ich soweit selbst noch nicht.
Viele Grüße


RE: UNO-Angestellter vermietet eine Wohnung - Steuerexperte - 13.07.2020

In Artikel XII ist zwar eine Regelung betreffend die Angestellten vorgesehen, diese betrifft aber nur Einkunftsquellen, die außerhalb Österreichs liegen.