SV-Stundungen: Reaktivierung Einziehungsauftrag und Nachsicht Verzugszinsen - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: SV-Stundungen: Reaktivierung Einziehungsauftrag und Nachsicht Verzugszinsen (/showthread.php?tid=1808) |
SV-Stundungen: Reaktivierung Einziehungsauftrag und Nachsicht Verzugszinsen - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 28.07.2020 Betrieben, die ihre Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitraum Februar bis April gestundet haben, müssen den Einziehungsauftrag bei den Bankinstituten wieder aktivieren. Wenn der Einziehungsauftrag nicht aktiv ist, kann die ÖGK keine Beiträge einziehen und es kommt automatisch zur Vorschreibung von Verzugszinsen. Zur Information der Dienstgeber wurde seitens der ÖGK bereits ein entsprechender Hinweis in WEBEKU aufgenommen. In Abstimmung mit der ÖGK kann in derartigen Fällen ein Ansuchen auf Nachsicht dieser Verzugszinsen (siehe Musterformulierung unten) an die Mailadresse service.kontofuehrung@oegk.at (für OÖ Dienstgeber) gerichtet werden. Grundvoraussetzung für eine Nachsicht ist, dass sämtliche laufenden Beitragsrückstände ordnungsgemäß beglichen sind. Die „gestundeten Beiträge“ können selbstverständlich zeitverzögert zurückbezahlt werden. https://newsletter.wko.at/sys/r.aspx?sub=GbQ_00000&t=t&link=aZrH&_ga=2.106629955.1389587472.1595840361-353492076.1579692717 Quelle: Newsletter der WK OÖ vom 14. Juli 2020 https://news.wko.at/news/oberoesterreich/COV-Newsletter133.html#140701 Anmerkung: diese Vorgangsweise müsste analog auch bei anderen ÖGK funktionieren, man benötigt jedoch dort jeweils eine andere Kontakt-e-mail-Adresse. |