Kollektivvertragsaktualisierungen KW 28 bis 32/2020 plus amtliche Festlegung von Lehr - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Kollektivvertragsaktualisierungen KW 28 bis 32/2020 plus amtliche Festlegung von Lehr (/showthread.php?tid=1832) |
Kollektivvertragsaktualisierungen KW 28 bis 32/2020 plus amtliche Festlegung von Lehr - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 31.07.2020 Kollektivvertragsaktualisierungen KW 28 bis 32/2020 plus amtliche Festlegung von Lehrlingsentschädigungen Die Kollektivvertragsabschlüsse: A) Fleischergewerbe - Arbeiter/innen - KV-Abschluss per 1.7.2020 Erhöhung der KV-Löhne um durchschnittlich 1,65 %, wobei die untersten Lohnkategorien um 1,8 % erhöht wurden. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,65 % Dienstalterszulagen und Zehrgelder wurden um 1,60 % angehoben. Günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht Aufgrund der Aktualität im österreichischen Fleischergewerbe haben sich die Sozialpartner darüber hinaus geeinigt, dass im Monat September 2020 rahmenrechtliche Kollektivvertragsverhandlungen stattfinden werden. B) Fleischwarenindustrie - Arbeiter/innen - KV-Abschluss per 1.7.2020 Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen um 1,60 % Die Lohnkategorie 7 wurde um 1,80 % und alle anderen Lohnkategorien um 1,60 % angehoben. Erhöhung der Dienstalterszulagen sowie Zehrgelder um 1,60 % Günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht C) Gewerbliche Mischuttererzeugung - Arbeiter/innen - KV-Abschluss per 1.8.2020 Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 1,60 % Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,00 % D) Konditoreien Burgenland - Arbeiter/innen - KV-Abschluss per 1.9.2020 Erhöhung der KV-Löhne um durchschnittlich 2,46 % Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen im Durchschnitt um 2,4 % Erhöhung der Tiefkühlzulage um € 1,00 auf € 9,00 Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung Umsetzung der € 1.500,00 Mindestlohn bis 2021 E) Konditoreien Niederösterreich - Arbeiter/innen - KV-Abschluss per 1.7.2020 Erhöhung der KV-Löhne und der Lehrlingsentschädigungen im Durchschnitt um 3,23 % Begünstigungsklausel: Es wird empfohlen, bei Überzahlungen die kollektivvertragliche Euroerhöhung an die Arbeitnehmer weiterzugeben. Die Lohnkategorien 2c, 5, 6, 7a und 7b sind davon ausgenommen. Zusage zur Umsetzung von € 1.500,00 Mindestlohn in allen Lohnkategorien F) Konditoreien Steiermark - Arbeiter/innen - KV-Abschluss per 1.7.2020 Erhöhung der KV-Löhne im Durchschnitt um 2,27 % Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen im Durchschnitt um 1,81 % Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung G) Kur- und Rehabilitationseinrichtungen - KV-Abschluss per 1.10.2020 Die kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter werden ab 1. Oktober 2020 um 1,62 Prozent erhöht Einmalzahlung von EUR 400,00 netto bis zum Jahresende 2020 (für Teilzeitbeschäftigte aliquot) Abbildung eines Rahmens für Sabbatical Abbildung von Schemata für AllgemeinmedizinerInnen und FachärztInnen Gründung einer Arbeitsgruppe zum Thema Masseur*innen im Kurbereich sowie Löhne und Gehälter des Kollektivvertrages Privatkrankenanstalten H) Mühlengewerbe - Arbeiter/innen - KV-Abschluss per 1.8.2020 Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um durchschnittlich 2,07 % Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in der LK 1 bis 4 um 1,60 %. Erhöhung der LK 5 um 3,95 % (ergibt eine Erhöhung von 60 Euro) Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3 % Erhöhung der Dienstalterszulagen und alle anderen Zulagen um 1,60 % Außerdem haben sich die Sozialpartner bereits geeinigt, dass per 01.08.2021 für eine Laufzeit von 12 Monaten, die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Dienstalterszulagen, Zehrgelder und Schmutzzulagen um 0,4 % zuzüglich der prozentuellen Veränderungen des VPI im Vergleich zum Vorjahr erhöht werden. I) Speiseöl- und Fettindustrie - KV-Abschluss per 1.5.2020 Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne wurden um 1,60 % erhöht plus Aufrundung auf den vollen Euro Regelungen über Ist-Erhöhung und Dienstalterszulage laut Lohnvertrag Außerdem haben sich die Sozialpartner bereits geeinigt, dass per 01.05.2021 für eine Laufzeit von 12 Monaten, die kollektivvertraglichen Mindestlöhne um + 0,35 % zuzüglich der prozentuellen Veränderungen des VPI im Vergleich zum Vorjahr angehoben werden. "Amtlich" festgelegte Lehrlingsentschädigungen: Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für gewerbliche Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern - per 1. Juni 2020 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_311/BGBLA_2020_II_311.html Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_310/BGBLA_2020_II_310.html |