Fristverlängerung zur Einbringung des Rückerstattungsantrages nach dem Epidemiegesetz - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Fristverlängerung zur Einbringung des Rückerstattungsantrages nach dem Epidemiegesetz (/showthread.php?tid=1833) |
Fristverlängerung zur Einbringung des Rückerstattungsantrages nach dem Epidemiegesetz - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 31.07.2020 Wie bereits angekündigt wurden die Fristen zur Einbringung des "Anspruchs auf Vergütung des Verdienstentganges" (damit verbunden auch die Rückerstattungsanträge für das während der Quarantänemaßnahmen fortbezahlte Entgelt) verlängert. Die Regelung wurde mittlerweile auch im Bundesgesetzblatt verlautbart und zwar mit 7. Juli 2020. Zu dieser Verlautbarung geht es hier: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2020/62/20200707 Was diese Änderung im Detail bewirkt, konnten Sie schon hier nachlesen. http://www.ars.at/forum/read.php?3,57115,57115#msg-57115 Jene Fristen, die bereits vor dem 7. Juli 2020 abgelaufen waren oder an diesem Tag noch liefen, begannen mit diesen Tag erneut zu laufen (und betragen ab diesem Tag volle drei Monate). |