Frage zu Elektro-PKW - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Steuern (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Frage zu Elektro-PKW (/showthread.php?tid=1848) |
Frage zu Elektro-PKW - Manfred - 04.08.2020 Ein Klient möchte Vorinformationen zum Kauf eines Elektro-PKW. Dazu hätte ich folgende Fragen: Kauf - Vorführwagen € 70.000,- Erstzulassung 03/2020 - Neupreis 81.000,- Ich würde sagen: kein Vorsteuerabzug, weil Listenpreis über 80.000,- und noch keine 5 Jahre alt. Keine Förderungen möglich, weil Brutto-Listenpreis über EUR 50.000,- (Basispreis ohne Sonderausstattung) Gemäß oesterreich.gv.at Sehe ich beide Fragen richtig? Danke für Ihren Tipp. M.Haslinger RE: Frage zu Elektro-PKW - GerhardKollmann - 16.10.2020 Entscheidend ist grundsätzlich nicht der (Brutto-)Listenpreis, sondern die tatsächlichen Anschaffungskosten. Fraglich könnte allerdings sein, ob man beim Kauf eines Vorführautos von einem Kfz-Händler dessen Anschaffungskosten (also den Händlereinkaufspreis) ansetzen kann. Gem § 2 der PKW-Angemessenheitsverordnung können jedenfalls ortsübliche Preisnachlässe - gemeint ist wohl auf Einzelhandelsstufe - berücksichtigt werden. D.h. bei einem Listenpreis von 81.000,- würde sich selbst bei einem minimalen fiktiven Rabatt (1,25%) ein Unterschreiten der doppelten Angemessenheitsgrenze (40.000,-x 2) ausgehen. Damit wäre ein voller Vorsteuerabzug möglich (§ 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG nicht anwendbar), sofortige aliquote Kürzung der Vorsteuer gem. § 1 Abs 1 Z 2 lit a UStG (Eigenverbrauch). Diese EV-USt wirkt bei einem (zur Gänze steuerpflichtigen) Verkauf in den darauf folgenden 4 Kalenderjahren wie eine nicht abzugsfähige Vorsteuer und würde eine positive VSt-Berichtigung gem § 12 Abs 10 UStG (absteigend vier bis ein Fünftel) auslösen. |