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Arbeitgeber/in übernimmt die Kosten für Covid-Test - Vorteil aus dem Dienstverhältnis - Druckversion

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Arbeitgeber/in übernimmt die Kosten für Covid-Test - Vorteil aus dem Dienstverhältnis - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 17.08.2020

Arbeitgeber/in übernimmt die Kosten für Covid-Test - Vorteil aus dem Dienstverhältnis: ja oder nein - die Antwort von der Finanzverwaltung

Frage:

Stellt es einen abgabenpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, wenn der bzw. die Arbeitgeberin die Kosten für den Covid-Test des Arbeitnehmers übernimmt?

Wie sieht es diesbezüglich mit Familienmitgliedern aus?


Antwort:

Das BMF legt die Befreiungsregelung des § 3 Abs. 1 Z 13 EStG 1988 großzügig aus:

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für den Covid-Test des Arbeitnehmers, ist dies nach § 3 Abs. 1 Z 13 EStG 1988 als steuerfrei anzuerkennen (analog zu Impfungen).

Hinsichtlich der Kostentragung für Familienmitglieder des Arbeitnehmers liegt ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem DV vor.