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Familienbeihilfe - Druckversion

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Familienbeihilfe - BERNI - 19.08.2020

ein DN (20 J.) reduziert seine Arbeitszeit und erhält Bildungsteilzeitgeld.

Bzgl. Familienbeihilfe (Einkommensgrenze 10.000,00): zählt das das Bildungsteilzeitgeld mit (Hochrechnung bei der AN-Veranlagung?)
danke


RE: Familienbeihilfe - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 19.08.2020

Das Bildungsteilzeitgeld ist steuerfrei und zählt daher nicht als steuerpflichtiges Einkommen.

Dass es bei der Ermittlung der Jahressteuer eine Hochrechnung auslösen kann und im Zuge dessen auch bei der Vergleichrechnung als fiktiv steuerpflichtiger Bezug gewertet wird, spielt dabei aber keine Rolle.