Fiskostenzuschuss Teil 2 - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Diverses (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Fiskostenzuschuss Teil 2 (/showthread.php?tid=1941) |
Fiskostenzuschuss Teil 2 - Barbara66 - 22.08.2020 Einnahmen/Ausgabenrechner macht die Buchhaltung selbst, braucht jetzt für den Fixkostenzuschussantrag eine Bestätigung von einem Bilanzbuchhalter, Steuerberater etc. - wie funktionert das? vielen Dank für Eure Hilfe Barbara RE: Fiskostenzuschuss Teil 2 - Brigitte1910 - 25.08.2020 Soweit ich weiß, kann der Unternehmer nur die 1.Tranche selbst im Finanz-Online einreichen, ab der 2. Tranche muss es der Steuerberater machen. Brigitte RE: Fiskostenzuschuss Teil 2 - Barbara66 - 30.08.2020 danke - suche einen Steuerberater kann auch ein Bilanzbuchhalter sein - für die Bestätigung der 2.Tranche RE: Fiskostenzuschuss Teil 2 - Barbara66 - 18.09.2020 Hallo alle! Bin noch immer auf der Suche nach einem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter zur Unterstützung des Fixkostenzuschuss Teil 2. Bitte bei mir melden. Danke! RE: Fiskostenzuschuss Teil 2 - bernadette - 30.09.2020 Hallo liebe Kollegen, bei Fixkostenzuschuss ist mir folgendes noch nicht klar: der angemessene Unternehmerlohn (bzw. bei GmbH der angemessene GF-Gehalt) darf ja beim FKZ-Antrag angesetzt werden, Vergütungen aus dem Härtefallfonds werden nicht gegengerechnet. Ich nehme an, dass dann der Unternehmer (bzw. GmbH-Geschäftsführer) die Vergütungen aus dem Härtefallfonds zurückzahlen muss, ansonsten würde er ja den Betrag 2x bekommen? Weiß da jemand mehr? LG Bernadette RE: Fiskostenzuschuss Teil 2 - PELA - 04.11.2020 Hallo Bernadette, also das sind 2 verschiedene Beantragende: Beim Härtefallfonds darf nur der Gesellschafter persönlich Unterstützung beantragen für seinen GF Bezug, und nicht die Kaitalgesellschaft, d.h. die Förderung bekommt der Gesellschafter als Selbständige Einzelperson; beim Fixkostenzuschuss, wenn ich es richtig verstanden habe reicht die Kapitalgesellschaft ein, und die Förderung erhält die Kapitalgesellschaft, nicht der Gesellschafter. Ich hoffe ich habe Deine Frage richtig verstanden! LG Petra |