Neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung (/showthread.php?tid=1994) |
Neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung - Daniel - 03.09.2020 Guten Morgen kleine Frage zur Sicherheit Eintritt Arbeiter 05.06.2001 Krankmeldung per 22.03.2020 Entgeltbestätigung Volles Entgelt bis 19.05. Halbes Entgelt bis 04.06. Neuer Anspruch 05.06. Ist für hier eine neue Arbeits und Entgeltbestätigung zu melden, denke schon oder letzter Arbeitstag 22.03. Vollens Entgelt aufgrund neuem Anspruch bis 14.08. Geldbezüge Voll vom 05.06. bis 14.08. Geldbezüge Halb vom 15.08. bis 11.09 danke schon mal RE: Neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.09.2020 Nach Ansicht der ÖGK (Leistungsabteilung) muss hier erneut eine Arbeits- und Entgeltsbestätigung ausgestellt werden. Die Bemessungsgrundlagen (Entgelt vor Krankengeld) ändern sich aber nicht. Das, was neu ist, ist die Angabe der Dauer der von Ihrer Seite aus zu leistenden Entgeltsfortzahlung. |