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Neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung - Druckversion

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Neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung - Daniel - 03.09.2020

Guten Morgen

kleine Frage zur Sicherheit

Eintritt Arbeiter 05.06.2001

Krankmeldung per 22.03.2020
Entgeltbestätigung
Volles Entgelt bis 19.05.
Halbes Entgelt  bis 04.06.

Neuer Anspruch 05.06.

Ist für hier eine neue Arbeits und Entgeltbestätigung zu melden, denke schon oder
letzter Arbeitstag 22.03.
Vollens Entgelt aufgrund neuem Anspruch bis 14.08.
Geldbezüge Voll vom 05.06. bis 14.08.
Geldbezüge Halb vom 15.08. bis 11.09

danke schon mal


RE: Neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.09.2020

Nach Ansicht der ÖGK (Leistungsabteilung) muss hier erneut eine Arbeits- und Entgeltsbestätigung ausgestellt werden.

Die Bemessungsgrundlagen (Entgelt vor Krankengeld) ändern sich aber nicht.

Das, was neu ist, ist die Angabe der Dauer der von Ihrer Seite aus zu leistenden Entgeltsfortzahlung.