BMF bestätigt - Lohnnebenkostenbefreiung der Covid-19-Prämien gilt auch für bereits g - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: BMF bestätigt - Lohnnebenkostenbefreiung der Covid-19-Prämien gilt auch für bereits g (/showthread.php?tid=2050) |
BMF bestätigt - Lohnnebenkostenbefreiung der Covid-19-Prämien gilt auch für bereits g - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.09.2020 BMF bestätigt - Lohnnebenkostenbefreiung der Covid-19-Prämien gilt auch für bereits geleistete Zahlungen Soeben ist bei mir die Bestätigung darüber eingelangt, dass auch jene Covid-19-Zulagen bzw. Covid-19-Prämien oder Bonuszahlungen, welche gemäß § 124b Z 350 lit. a EStG 1988 von der Lohnsteuer befreit sind, rückwirkend auch befreit sind von den Abgaben DB, DZ und KommSt (in Bezug auf SV und BV war ohnedies schon davor klar, dass hier ebenfalls eine Befreiung gilt). |