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Vollentlohnter Kalendermonat - Abwendung der AMS-Rückforderung - ganz detaillierte Ha - Druckversion

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Vollentlohnter Kalendermonat - Abwendung der AMS-Rückforderung - ganz detaillierte Ha - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 25.09.2020

Vollentlohnter Kalendermonat - Abwendung der AMS-Rückforderung - ganz detaillierte Handlungsanleitung der WK OÖ - Vorlage für Ansuchen um "Kulanzlösung" - Achtung: Termin 30.9.2020

Heute wurde von der Wirtschaftskammer OÖ die detaillierte Handlungsanleitung betreffend jene Arbeitnehmer/innen präsentiert, bei welchen die Voraussetzung des vollentlohnten Kalendermonats zum Zeitpunkt des Beginns der Kurzarbeit nicht erfüllt hatten.

Zu diesen Infos sowie zur Handlungsanleitung geht es hier:

https://news.wko.at/news/oberoesterreich/COV-Newsletter133.html#25091


Zudem gibt es zusätzlich noch eine Vorlage für ein diesbezügliches allfälliges Kulanzansuchen:



ABSENDER
Unternehmen
Adresse
 
 
AMS
Landesgeschäftsstelle Oberösterreich
Europaplatz 9
4021 Linz
 
Ort, Datum
 
Ansuchen: Absehen von Rückforderung | Projektnummer XXXXXX
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom TT.MM.JJJJ, welches uns am TT.MM.JJJJ zugegangen ist.
Zum Zeitpunkt der Begehrenseinbringung sah die Kurzarbeits-Richtlinie als Voraussetzung für die Förderung eine Betriebszugehörigkeit von „einem arbeitslosenversicherungspflichtigen vollentlohnten Monat“ vor.
Insbesondere in den Monaten März und April wurde von offiziellen Stellen die Rechtsansicht kommuniziert, dass als Voraussetzung für den Bezug der Kurzarbeitsbeihilfe auch eine Mindestbeschäftigungsdauer von vier vollentlohnten (Natural)Wochen vor Beginn der Kurzarbeit ausreichend ist.
Nachweise dafür stellen beispielsweise die FAQ des BMFAJ (siehe FAQ COVID-19-Kurzarbeit, Stand 31.3.2020), Newsletter-Beiträge der Wirtschaftskammer (siehe ua. Corona Chef-Info vom 26.4.2020) sowie Informationsschreiben des BMF-Corona-Infopoint dar.
Im Rahmen der Begehrenseinbringung erfolgte auch eine Kontaktaufnahme mit der AMS Geschäftsstelle XXXXXX, wo uns diese Rechtsansicht im Zuge einer telefonischen/persönlichen (ja nach Sachverhalt bitte auswählen) Beratung von Frau/Herrn XXXXXX (sofern bekannt) bestätigt wurde. (Hinweis: Falls dies nicht dem wahrheitsgemäßen Sachverhalt entspricht – bitte diesen Absatz streichen!)
Im Rahmen der Begehrenseinbringung wurde auch eine Rechtsberatung der WKO Oberösterreich in Anspruch genommen und diese Auskunft erteilt. (Hinweis: Falls keine WK-Beratung in Anspruch genommen wurde – bitte diesen Absatz streichen!)
 
Der/die Dienstnehmer/Dienstnehmerin (SV-NR.: xxxx) ist seit TT.MM.JJJJ und somit zumindest 4 vollentlohnte Wochen vor Beginn der Kurzarbeit in unserem Betrieb beschäftigt. Ausgehend von den oben genannten Informationen, erachten wir die Rückforderung der Beihilfe daher für sachlich und rechtlich nicht gerechtfertigt.
Wir ersuchen, um nochmalige eingehende Prüfung und schriftliche Bestätigung, dass von der Rückforderung der Beihilfe abgesehen wird.  
Sollte unserem Ansuchen keine Folge geleistet werden, übermitteln wir gleichzeitig für den/die Dienstnehmer/Dienstnehmerin rückwirkende Erstbegehren (Phase 1 und 2) und behalten uns weitere rechtliche Schritte ausdrücklich vor.
 
Firmensignatur*
(Unterschrift + Stempel)
 
*das Ansuchen kann auch durch den bevollmächtigen Vertreter/in des Förderwerber/in erfolgen.