Kollektivvertragsaktualisierungen KW 40/2020 - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Kollektivvertragsaktualisierungen KW 40/2020 (/showthread.php?tid=2093) |
Kollektivvertragsaktualisierungen KW 40/2020 - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.10.2020 Bergbau-Stahl - KV-Abschluss per 1.11.2020 Erhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter um 1,45 %. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,45 %. Die Zulagen werden um 1,45 % erhöht. Bei Unternehmen mit dem kollektivvertraglichen Zeitkontenmodell können Beschäftigte ihr Minus von 120 Stunden auf 180 Stunden erhöhen. Darüber hinaus soll jeder der rund 190.000 Beschäftigten in der Metallindustrie eine Corona-Prämie von 150 Euro erhalten. FV Fahrzeugindustrie - KV-Abschluss per 1.11.2020 Erhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter um 1,45 %. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,45 %. Die Zulagen werden um 1,45 % erhöht. Bei Unternehmen mit dem kollektivvertraglichen Zeitkontenmodell können Beschäftigte ihr Minus von 120 Stunden auf 180 Stunden erhöhen. Darüber hinaus soll jeder der rund 190.000 Beschäftigten in der Metallindustrie eine Corona-Prämie von 150 Euro erhalten. FV Gas- und Wärmeversorgungsunternehmen - KV-Abschluss per 1.11.2020 rhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter um 1,45 %. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,45 %. Die Zulagen werden um 1,45 % erhöht. Bei Unternehmen mit dem kollektivvertraglichen Zeitkontenmodell können Beschäftigte ihr Minus von 120 Stunden auf 180 Stunden erhöhen. Darüber hinaus soll jeder der rund 190.000 Beschäftigten in der Metallindustrie eine Corona-Prämie von 150 Euro erhalten. Gewerbliche Gärtner- und Landschaftsgärtnereibetriebe - KV-Abschluss per 1.3.2020 Die Stundenlöhne der Anlage A sowie die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,0% erhöht. Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich bei den gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben Österreichs um eine Saisonbranche im Sinne von § 1159 (2) ABGB, idF BGBl. I 153/2017 (Kündigungsfristen), handelt. |