geringf.ANG EFZG Karenz - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: geringf.ANG EFZG Karenz (/showthread.php?tid=211) |
geringf.ANG EFZG Karenz - Barbara - 11.02.2019 Lt. tel. Auskunft der NÖGKK besteht seit 11/2016 für Angestellte nach der Geburt des Kindes KEIN Anspruch mehr auf 6 Wochen EFZG (§ 8 Abs. 4 AngG). Lt. DG-Forum der SGKK ist das in manchen Fällen doch so: http://www.forumdienstgeber.sgkk.at/cdscontent/?contentid=10007.793077 Wer hat Recht? RE: geringf.ANG EFZG Karenz - Wilhelm Kurzböck - 11.02.2019 Aus meiner Schulungsunterlage "Mutterschutz, Karenz, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeit, Elternteilzeit" (Stand: 1.10.2018) aus der WIKU-PV-Akademie-Edition: Fall 46: Entgeltsfortzahlung während Mutterschutzzeitraumes Wann zusammengefasst kommt die Entgeltsfortzahlung nach § 8 Abs. 4 AngG zur Anwendung?
Lösung zu Fall 46: Entgeltsfortzahlung während Mutterschutzzeitraumes · Angestellte ist in aufrechter Beschäftigung und hat ein Kind zur Welt gebracht.
· Dann hat sie Anspruch auf die Fortzahlung des Entgelts.
· Es gelten aber folgende Ausnahmen (Fälle, bei denen § 8 Abs. 4 AngG nicht zur Anwendung kommt):
o sie erhält Wochengeld oder
o sie erhält GKK-Krankengeld oder
o sie befand sich vor dem Beschäftigungsverbot in einer Karenz nach dem MSchG oder einer Karenz zur Kinderbetreuung.
RE: geringf.ANG EFZG Karenz - Barbara - 12.02.2019 Herzlichen Dank für Ihre umfassende Auskunft! |