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Kommunalsteuer-Erklärung-Pflicht auch für EPU? - Druckversion

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Kommunalsteuer-Erklärung-Pflicht auch für EPU? - Manfred - 11.02.2019

Soeben lese ich gerade, dass ein Unternehmen - auch wenn es keine Mitarbeiter beschäftigt - verpflichtet ist eine Kommunalsteuer-Erklärung abzugeben.

In der Kanzlei, in der ich arbeite haben wir für solche Klienten noch nie Kommunalsteuer-Erklärungen abgegeben.
(Und auch keine Urgenzen bekommen).

Ist es wirklich verpflichtend, für einen EPU eine KommSt-Jahreserklärung abzugeben? Huh

Danke für Euren Rat.


RE: Kommunalsteuer-Erklärung-Pflicht auch für EPU? - Mathias - 11.02.2019

Wenn ein Unternehmer eine Steuernummer der Gemeinde für die KommSt hat, müssen auch Nullerklärungen abgeben werden.

Hat ein Unternehmer keine Steuernummer der Gemeinde für die KommSt (z.B. weil er keine DN beschäftigt oder der Freibetrag nicht überschritten wird), braucht auch keine Nullerklärung abgegeben werden.

Sh. Rz. 157 der Informationen des BMF zum KommStG.

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=f4555d71-9719-4365-9629-7212613a03ae


RE: Kommunalsteuer-Erklärung-Pflicht auch für EPU? - Robert - 11.02.2019

Hallo,
ich fordere prinzipiell bei neuen Klienten eine KOMMST-Nr. an... eben weil ich weiß, das die Gemeinden (zumindest im westl. NÖ) das verlangen.
Also gebe ich für die immer Null-Erklärungen ab.

Blöd könnte es nur bei den Sonderzahlungen sein (wo dann aufgrund der Freigrenze doch minimal KOMMST rauskommen kann) und das weiß ich bei einem neuen Klienten zu Beginn viell. nicht - daher fordere ich immer KOMMST-Nr. an.

Urgenzen wirst Du keine erhalten, weil die Gemeinde eigentlich nix von dem Klienten weiß.

Auswirkungen wird es keine haben (weil ja sowieso keine KOMMST rauskommt).
LG
Robert