EFZ - neues Recht seit 1.7.18 sowie Befristung - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: EFZ - neues Recht seit 1.7.18 sowie Befristung (/showthread.php?tid=215) |
EFZ - neues Recht seit 1.7.18 sowie Befristung - Robert - 13.02.2019 Hallo zusammen, mit neuem Arbeitsjahr beginnt ja wieder der volle Anspruch beim DN. D.h. derzeit hat der 0% Entgelt (weil schon lange krank). Am 27.3.2019 beginnt sein neues AJ = neuer Anspruch. Wenn ich nun einen befristeten DV bis 31.3.2019 habe --> Entgeltfortzahlung auch nur bis 31.03.2019 - korrekt? https://www.noedis.at/cdscontent/?contentid=10007.796304 GKK schreibt ja das es auch bei einer einv. Lösung mit z. B. Ende 30.3.2019 ebenfalls so ist. Liege ich da richtig? DANKE, Robert RE: EFZ - neues Recht seit 1.7.18 sowie Befristung - Wilhelm Kurzböck - 13.02.2019 Im Falle eines vereinbarten Zeitablaufes enden Beschäftigung und Krankenentgelt spätestens zum Ende der Beschäftigung (in Ihrem Fall also zum 31.3.3019). RE: EFZ - neues Recht seit 1.7.18 sowie Befristung - Robert - 13.02.2019 VIELEN DANK für die rasche Antwort, LG Robert |