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Abrechnung von Fahrtkostenersätzen bei beruflichem Einsatz von privaten Monats- bzw. - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 20.10.2020

Abrechnung von Fahrtkostenersätzen bei beruflichem Einsatz von privaten Monats- bzw. Jahreskarten

Das BMF machte mich heute auf eine offizielle Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage aufmerksam, bei der es um die Frage ging, ob man im Falle der Verwendung von privaten Monas- oder Jahreskarten für Dienstreisen abgabenfreie Fahrtkostenersätze bezahlen kann.

Die Antwort dazu lautete:

„Fahrtkostenersätze des Arbeitgebers sind nur insoweit nicht steuerbar, als sie den tatsächlichen Kosten gemäß § 26 Z 4 EStG entsprechen. Bei Verwendung von privaten Jahres- oder Monatskarten für dienstliche Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln können vom Arbeitgeber je nach Dauer der Reise und der dafür zurückgelegten Fahrten die Kosten zum jeweils günstigsten Fahrttarif ersetzt werden.“

Zur parlamentarischen Anfrage geht es hier:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/J/J_02669/fnameorig_734181.html

Zur Beantwortung durch das BMF geht es hier:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_02649/imfname_741957.pdf