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Urlaubsanrechung KV Handel - Druckversion

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Urlaubsanrechung KV Handel - Hendrich Günter - 18.02.2019

Ein Kollege hat 20 Berufsjahre in der Firma und weitere Dienstjahre in anderen Firmen, die mehr als 5 Jahre umfassen.
 
Frage: Müssen ihm die 5 Jahre als Dienstjahre für die Urlaub angerechnet werden ? Somit hat er 6 Wochen Urlaubsanspruch
 
Wenn ja, ist es richtig, dass er noch dazu, einmalig 2 Tage Urlaub dazu erhält, weil er 25 Dienstjahre hat (KV Handel) ?

Anfrage für die Kollegin Monika aus dem Burgenland


RE: Urlaubsanrechung KV Handel - Wilhelm Kurzböck - 18.02.2019

Urlaub ==> korrekt

Zusatzurlaub ==> ja, aber aus Anlass des 20jährigen Dienstjubiläums (siehe dazu Punkt H) einmalig bzw. dann wieder nach 25 Dienstjahren. Diese Dienstjahre müssen beim selben Arbeitgeber zugebracht worden sein, während beim Urlaub auch fremde Vordienstzeiten zählen.