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Urlaubsersatzleistung nach Karenz - Druckversion

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Urlaubsersatzleistung nach Karenz - Gabi - 21.02.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich hätte eine Frage: eine Kollegin kommt nach der Karenz nach MSchG nicht mehr zurück, es wird nur noch Urlaubsersatzleistung ausbezahlt. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass ich auch für die Berechnung der UE das aktuelle Gehalt lt. KV mit allen Biennalsprüngen (lt. KV werden 10 Monate in der Karenzzeit angerechnet) nehmen muss, selbst wenn kein Gehalt mehr bezahlt wird. Stimmt Ihr mir zu?
Danke
Lg
Gabi


RE: Urlaubsersatzleistung nach Karenz - Wilhelm Kurzböck - 22.02.2019

Wenn Sie damit meinen, ob die Bezüge "aufgewertet" werden müssen, so als ob sie nicht weg gewesen wäre, so ist das in Ihrem Fall korrekt.

Die KV-Erhöhung ist damit sowieso gemeint, eine allfällige Isterhöhung (durch KV angeordnet und üblich) wäre auch davon erfasst, ein Biennalsprung nur dann, wenn er sich während des Mutterschutzes ereignet oder während des Zeitraumes, für den der KV die Karenz anrechnungspflichtig stellt (da es von gesetzlicher Seite hier keine Anrechnungspflicht gibt).


RE: Urlaubsersatzleistung nach Karenz - Gabi - 22.02.2019

Vielen Dank Herr Kurzböck, Sie sind wie immer eine große Hilfe.