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80% Umsatzersatz bei Aufrechterhaltung der Beschäftigung - Druckversion

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80% Umsatzersatz bei Aufrechterhaltung der Beschäftigung - Daniel - 02.11.2020

Morgen

Bezüglich der Hilfe fürs Gastgewerbe (80% vom Umsatz) muss ja das Beschäftigungsverhältniss aufrecht gehalten werden.

Betrifft dies auch geringfügig Beschäftigte oder lediglich die Gruppe die auch in Kurzarbeit gemeldet werden könnte? 

vielen dank schon mal


RE: 80% Umsatzersatz bei Aufrechterhaltung der Beschäftigung - PELA - 04.11.2020

Hallo,

die Voraussetzungen sind immer noch nicht durch; jedoch ist auch ein Dienstnehmer in KUA in einer Beschäftigung, somit kann man trotzdem den Zuschuss beantragen; ob dies auch für geringf wenn diese gekündigt werden, ist noch nicht fix; LG