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geringfügiger Arbeiter - wito75 - 01.03.2019 Ich habe folgendes Problem: Wir haben einen Arbeiter, welcher geringfügig beschäftigt sein soll, er aber seine gesamten monatlichen Arbeitsstunden schon innerhalb einer Woche erbringt und dann vielleicht 3 Wochen nichts arbeitet. So war es auch zum Zeitpunkt der Anmeldung. Er ist seit der letzten Jännerwoche angemeldet und hat in dieser Woche bereits soviel geleistet, dass er seine vereinbarten Monatsstunden in dieser Woche erreicht hat und dafür einen Monatslohn von ca. € 400,00 bekommt. Auch die nächsten Monate bekommt er den gleichen Monatslohn. Jetzt haben wir aber das als Clearingfall erhalten - die NÖGKK rechnet den Lohn von dieser Woche auf ein Monat hoch und daher wäre der Arbeiter im Monat Jänner natürlich vollversichert! Ist das tatsächlich so oder gibt es hier eine andere Lösung - die tägliche Geringfügigkeitsgrenze gibt es ja nicht mehr! RE: geringfügiger Arbeiter - Wilhelm Kurzböck - 04.03.2019 Hier müssen Sie sich folgende Frage stellen: 1. Haben wir (oder wollen wir) ein unbefristetes Dienstverhältnis mit variabel ausgestalteter Lage der Normalarbeitszeit? Falls ja, dann müsste das erzielte Entgelt aufgrund des Rumpfkalendermonats hochgerechnet werden. 2. Haben wir ein Dienstverhältnis, dass für die Dauer einer Woche (jeweils) befristet ist? Dann erfolgt keine Hochrechnung, es liegt Geringfügigkeit vor, es könnte sich aber - im Falle der Wiederkehr - ein Kettendienstvertragsproblem ergeben. Zum Lösungsansatz #1 könnte man noch ergänzen, dass man der GKK gegenüber glaubhaft macht, dass die generelle Arbeitsverpflichtung maximal die genannten Stunden ausmacht und sich variabel gestaltet, aber pro Kalendermonat nicht mehr als die genannten Stunden bzw. das genannte Entgelt gebührt. Dies könnte eine (ev. aufwändige) Möglichkeit geben, da herauszukommen. |